Die wahnsinnigen Staatsanwälte

Andreas Herrgen und Jonathan Waldschmidt  
 
 
 
Sehr geehrte Herren

Das o.g. Dokument ist unter Herrgen2.pdf zum Download verfügbar.

Wenn Sie nicht wahnsinnig wären, dann würden Sie erkennen, dass der Verwalter die Straftat der Urkundenunterdrückung beging, indem er seit der Erhebung der Klage bis zur Urteilsverkündung der Amtsrichterin Schmidt KEINE EINZIGE Originalurkunde vorlegte, weil er vereiteln wollte, dass die Amtsrichterin Schmidt die Originalurkunde der Teilungserklärung und die Originalurkunde der Hausordnung und die Originalurkunde des Aufteilungsplans usw. usw. usw. einsehen konnte.

Wenn Sie nicht wahnsinnig wären, dann würden Sie erkennen, dass der Verwalter gem. § 422 ZPO gesetzlich verpflichtet war, der Amtsrichterin Schmidt diese Originalurkunden vorzulegen ("Gesetzliche Vorlegungspflichten reichen aus", Thomas Fischer, StGB, § 274, Rn. 3).

Dass Sie sich seit 2022 weigern, an die weibliche Anzeigeerstatterin einen Bescheid zuzustellen, beweist dem Betreuungsgericht, dass Sie an einer anhaltenden wahnhaften Störung erkrankt sind.

Mit freundlichen Grüßen



Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt


Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt