Der Genderwahn des
Staatsanwalts Andreas Herrgen
 
 
 
 
Im StGB steht nur "der Mörder", niemals die Mörderin:

"Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft." (§ 211 Abs. 1 StGB)

Staatsanwälte, die sich weigern, Mörderinnen anzuklagen, haben einen Genderwahn.

In der StPO steht nur "der Antragsteller", niemals die Antragstellerin:

"Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren." (§ 171 StPO)

Staatsanwälte, die sich weigern, Antragstellerinnen zu bescheiden, haben einen Genderwahn.

In Heidelberg gibt es einige Staatsanwälte, die nachweislich einen Genderwahn haben, z.B. der Erste Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt und der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen.

Wenn eine weibliche Anzeigeerstatterin eine Strafanzeige erstattet, dann weigert sich der Erste Staatsanwalt Waldschmidt aufgrund seines Genderwahns monatelang ganz hartnäckig, diese Anzeigeerstatterin zu bescheiden. Statt dessen schickt er einen Bescheid an den Mann der Frau, wobei der Bescheid nur männliche sprachliche Formulierungen enthält (siehe PDF, Seite 2-3).

Unter Verweis auf § 146 GVG und auf Artikel 3 GG wurde dann der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen wiederholt aufgefordert zu veranlassen, dass ein Bescheid an die weibliche Anzeigeerstatterin zugestellt wird, denn nicht nur Männer, sondern auch Frauen sind Menschen, so dass der Erste Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt und der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen auch an weibliche Anzeigeerstatterinnen Bescheide zustellen müssen.

Weil sich der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen und der Erste Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt nachweislich monatelang hartnäckig weigerten, die weibliche Anzeigeerstatterin zu bescheiden, ist der Nachweis erbracht, dass der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen und der Erste Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt beide einen Genderwahn haben.

Wenn sich der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen und der Erste Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt auch nach der Lektüre dieses Dokuments im Internet weiterhin hartnäckig weigern, an die weibliche Anzeigeerstatterin einen Bescheid zuzustellen, dann ist bewiesen, dass es sich bei dem Genderwahn der beiden Heidelberger Staatsanwälte um eine Krankheit handelt.



Herrgen.pdf, Seite 2


Herrgen.pdf, Seite 3