Die lebenslange Rechtsbeugerin  
 
 

Adelinde Neureither  
 
 
 
Was ist Rechtsbeugung?

Im Zivilrecht heißt es "Rechtsverletzung" (§ 546 ZPO), im Strafrecht "Rechtsbeugung" (§ 339 StGB):
"Der objektive Tatbestand setzt das Beugen des Rechts, d.h. die Verletzung des Rechts zum Vorteil oder zum Nachteil einer Seite voraus. Nach der überwiegend vertretenen objektiven Theorie ist dieser Erfolg grundsätzlich gegeben, wenn materielles oder prozessuales Recht verletzt, also objektive Rechtsregeln falsch angewendet werden. ...

Die Tat kann begangen werden durch Verletzung materiellen Rechts, etwa durch falsche Rechtsanwendung, etwa durch Abweichen von eindeutigen Rechtsnormen. ... Auch die Verletzung prozessualer Normen kann genügen, denn schon durch die Leitung des Verfahrens kann die Rechtsstellung einer Partei verbessert oder verschlechtert werden"
(Thomas Fischer, StGB, § 339, Rn. 9 ff.)
Die Heidelberger Amtsrichterin Adelinde Neureither hat durch ihren EV-Beschluß vom 14.05.2013 eine Rechtsbeugung begangen erstens durch Verletzung des materiellen Rechts, indem sie trotz fehlenden Verfügungsanspruchs und trotz fehlenden Verfügungsgrunds die unrechtmäßige Einstweilige Verfügung anordnete, und zweitens durch Verletzung prozessualer Normen, indem sie unter Vortäuschung der "Dringlichkeit des Falles" in Verstoß gegen § 937 Abs. 2 ZPO die EV ohne mündliche Verhandlung erließ und dann die mündliche Verhandlung fünf Jahre lang verweigerte.

Wer fünf Jahre lang die "Dringlichkeit des Falles" vortäuscht und fünf Jahre lang die mündliche Verhandlung verweigert, begeht fünf Jahre lang eine vorsätzliche Rechtsbeugung.

Vor fünf Jahren erklärte diese vorsätzlich rechtsbeugende Heidelberger Amtsrichterin Adelinde Neureither:
"Es ist nicht ersichtlich, worin eine Besorgnis der Befangenheit liegen soll. Der Beschluss vom 14.05.2013 wurde im Rahmen der Zivilprozessordnung erlassen. Neureither. Richterin am Amtsgericht" (Stellungnahme vom 11.06.2013)
Noch auf ihrem Sterbebett wird diese wissentlich und willentlich das Recht beugende Heidelberger Amtsrichterin Adelinde Neureither an ihrer Zombie-EV aus dem Jahr 2013 festhalten.

Die Heidelberger Justiz ist der Abschaum der Justiz.

 
 
Der Abschaum der Justiz