Das Gesicht der Rechtsbeugung  
 
 

Adelinde Neureither  
 
 
 
Fünf Jahre Rechtsbeugung

Sofort nach Erlaß der unrechtmäßigen Einstweilige Verfügung vom 14.05.2013 war die Rechtsbeugung erkennbar:
"Ein weiterer Befangenheitsgrund ist die von Richterin Neureither willfährig fingierte Wiederholungsgefahr trotz fehlender Erstbegehung ... Ein Richter beugt das Recht, wenn er in einem EV-Beschluß eine Wiederholungsgefahr vortäuscht, obwohl er nicht einmal eine Erstbegehung beweisen kann ... Mangels Erstbegehung konnte Richterin Neureither keinen einzigen Brief der Antragstellerin vorlegen, den ich im Internet veröffentlicht haben soll. Richterin Neureither konnte auch keinen einzigen Brief vorlegen, bei dem eine Erstbegehungsgefahr der Veröffentlichung drohen würde ... Richterin Neureither beugte demzufolge das Recht, weil sie eine Wiederholungsgefahr vortäuschte, obwohl sie nicht einmal eine Erstbegehung beweisen konnte." (Schriftsatz vom 08.07.2013)
Denn als diese bewußt und gewollt das Recht beugende Heidelberger Amtsrichterin Adelinde Neureither erklärte:
"Gemäß §§ 935 f., 940 f. ZPO ergeht wegen Dringlichkeit des Falles ohne vorhergehende mündliche Verhandlung folgende Einstweilige Verfügung",
wußte diese vorsätzlich das Recht beugende Richterin, daß keine "Dringlichkeit des Falles" gegeben war.

Diese rechtsbeugende Amtsrichterin Adelinde Neureither konnte nicht einmal eine Erstbegehung beweisen, geschweige denn eine Wiederholungsgefahr. Und auch in den fünf Jahren seit Anordnung der Einstweiligen Verfügung vom 14.05.2013 bis heute im Jahr 2018 konnte diese rechtsbeugende Richterin Adelinde Neureither keinen einzigen Brief vorlegen, bei dem eine Erstbegehungsgefahr der Veröffentlichung jemals gegeben war.

Trotzdem hält diese rechtsbeugende Richterin Adelinde Neureither bewußt und gewollt seit fünf Jahren an ihrer rechtsbeugerischen Einstweiligen Verfügung fest, die "von Anfang an ungerechtfertigt" war (§ 945 ZPO).

Noch auf ihrem Sterbebett wird diese wissentlich und willentlich das Recht beugende Heidelberger Amtsrichterin Adelinde Neureither an ihrer Zombie-EV aus dem Jahr 2013 festhalten.

Die Heidelberger Justiz ist der Abschaum der Justiz.

 
 
 
Links

Ein Foto der rechtsbeugenden Richterin Adelinde Neureither findet man in der RNZ und bei Archive.org.

 
 
Der Abschaum der Justiz